COVID-19-Neustart von Trinkwassersystemen nach Betriebsunterbrechungen

Trinkwasseranlagen sind nach Trinkwasserverordnung (TrinkwV § 17 Abs. 1) für einen bestimmungsgemäßen Betrieb – d.h. regelmäßigeWasserentnahme – geplant und gebaut und müssen deshalb so betrieben werden. Zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserhygiene bei derzeit nicht oder nur wenig genutzten Gebäuden sind deshalb besondere Maßnahmen zu beachten.

Im Trinkwasser-Temperaturbereich von 20 bis 55 °C können Legionellen sich auf gesundheitlich bedenkliche Konzentrationen vermehren, wobei lange Aufenthaltszeiten des Wassers von einigen Stunden bis Tagen in Installationsrohren und Wasserspeichern die Vermehrung der Bakterien begünstigen. Dies ist bei Überlegungen, die Betriebstemperatur von Warmwassersystemen zum Zwecke der Energieeinsparung abzusenken und bei Betriebsunterbrechungen zu berücksichtigen.

Eine Nichtnutzung von mehr als 72 Stunden stellt eine ...

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